Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der promonova GmbH, Feilenstrasse 1, 9320 Arbon, Schweiz (nachfolgend «promonova») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von promonova, sofern nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn promonova diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

2. Angebote und Vertragsschluss

Online publizierte Produktinformationen, Katalogangaben und Richtpreise sind grundsätzlich unverbindlich. Massgebend sind die von promonova schriftlich oder per E-Mail erstellten Angebote sowie die jeweilige Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch promonova oder mit Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande. Eine automatisch generierte Bestätigung über den Eingang einer Onlinebestellung stellt noch keine Annahme des Auftrags dar, sofern darin nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten wird. Der Kunde ist verpflichtet, die Auftragsbestätigung sorgfältig zu prüfen und Unstimmigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

3. Produktangaben, Visualisierungen und Freigaben

Produktabbildungen, Visualisierungen, Farben, Masse, Gewichte und sonstige Angaben dienen der möglichst realitätsnahen Darstellung. Produktions-, material- oder bildschirmbedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit diese branchenüblich und für den Kunden zumutbar sind. Bei individualisierten Produkten ist die vom Kunden erteilte Druck-, Produktions- oder Gestaltungsfreigabe verbindlich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sämtliche Inhalte wie Logos, Texte, Namen, Farben, Grössen und Positionierungen vor der Freigabe sorgfältig zu kontrollieren. Fehler, die bereits in einer vom Kunden freigegebenen Darstellung oder Druckdatei vorhanden waren, gelten nicht als von promonova verursachter Mangel.

4. Preise

Massgebend sind die Preise gemäss Angebot oder Auftragsbestätigung. Im Internet, Shop oder in Katalogen publizierte Preise können als Richtpreise ausgewiesen sein. Preisänderungen aufgrund veränderter Spezifikationen, Mengen, Veredelungen, Transportkosten oder anderer vom Kunden gewünschter Anpassungen bleiben vorbehalten und werden vor Ausführung kommuniziert. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich Preise gegenüber Geschäftskunden in Schweizer Franken (CHF) exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Preisbekanntgabe. Verpackungs-, Versand-, Express-, Zoll- und weitere projektbezogene Nebenkosten richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. promonova kann insbesondere bei Sonderanfertigungen, grösseren Aufträgen, Neukunden oder ungenügender Bonität eine angemessene Vorauszahlung oder vollständige Vorauskasse verlangen. Die entsprechenden Zahlungsbedingungen werden in der Auftragsbestätigung festgehalten. Bei Zahlungsverzug ist promonova berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlichen Umfang sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen. Noch nicht ausgeführte Lieferungen oder Leistungen können bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückbehalten oder nur gegen Vorauskasse ausgeführt werden.

6. Individual- und Sonderanfertigungen

Individualisierte oder speziell für den Kunden beschaffte bzw. produzierte Produkte werden gemäss der freigegebenen Spezifikation hergestellt. Nach erfolgter Produktionsfreigabe kann ein Auftrag nur mit Zustimmung von promonova geändert oder storniert werden. Bereits entstandene Kosten und Verpflichtungen gegenüber Lieferanten gehen in diesem Fall zulasten des Kunden. Bei Sonderproduktionen sind produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % zulässig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Verrechnet wird grundsätzlich die tatsächlich gelieferte Menge. Geringfügige, technisch unvermeidbare Abweichungen bei Farben, Materialien, Oberflächen, Positionierungen oder Veredelungen gelten nicht als Mangel, sofern die vereinbarte Funktion und der Gesamteindruck des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

7. Lieferung und Liefertermine

Angegebene Lieferzeiten beginnen erst, sobald sämtliche für die Auftragsausführung erforderlichen Angaben, Dateien, Freigaben und gegebenenfalls vereinbarten Vorauszahlungen vollständig vorliegen. Lieferzeiten und Liefertermine gelten als Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin bestätigt wurden. promonova ist zu angemessenen Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen des Auftrags durch den Kunden können zu einer entsprechenden Anpassung der Lieferzeit führen.

8. Höhere Gewalt und nicht beeinflussbare Ereignisse

Für Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von promonova übernimmt promonova keine Haftung. Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Massnahmen, Streiks, Epidemien, Energie- oder Rohstoffengpässe, erhebliche Produktionsstörungen bei Lieferanten, Transport- und Zollstörungen sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse. In solchen Fällen verlängern sich vereinbarte Lieferfristen angemessen. Dauert die Verhinderung über einen längeren Zeitraum an, werden promonova und der Kunde gemeinsam nach einer zumutbaren Lösung suchen.

9. Prüfung der Lieferung und Mängelrüge

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware nach Erhalt innert angemessener Frist auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen. Offensichtliche Mängel oder Falschlieferungen sind promonova innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Die Beanstandung soll eine nachvollziehbare Beschreibung und, soweit sinnvoll, Bildmaterial enthalten. Verdeckte Mängel, die bei einer ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Bei Transportschäden ist zusätzlich der jeweilige Transportdienstleister möglichst unmittelbar nach Erhalt der Sendung zu informieren.

10. Gewährleistung

Bei einer berechtigten Beanstandung entscheidet promonova unter Berücksichtigung der Umstände über eine angemessene Nachbesserung, Ersatzlieferung, Gutschrift oder Preisminderung. promonova ist Gelegenheit zu geben, einen beanstandeten Mangel zu prüfen und innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Normale Abnutzung, unsachgemässe Behandlung, falsche Pflege oder Verwendung sowie technisch oder materialbedingt übliche Abweichungen begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungs- und Verjährungsbestimmungen, soweit nicht zulässigerweise schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Zwingende Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.

11. Rechte an Logos, Designs und Kundendaten

Der Kunde bestätigt, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Logos, Marken, Bildern, Texten, Designs, Schriftarten und sonstigen Inhalten verfügt und deren Verwendung durch promonova für die Ausführung des Auftrags zulässig ist. Der Kunde stellt promonova von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden veranlassten Verwendung solcher Inhalte entstehen, sofern promonova den entsprechenden Rechtsverstoss nicht selbst zu vertreten hat. Von promonova entwickelte Gestaltungskonzepte, Entwürfe und sonstige kreative Leistungen bleiben bis zu einer ausdrücklich vereinbarten Übertragung der entsprechenden Nutzungsrechte geistiges Eigentum von promonova. Eine Verwendung von Kundenlogos oder kundenspezifischen Projekten zu Referenz- oder Werbezwecken durch promonova erfolgt nur mit entsprechender Zustimmung des Kunden.

12. Haftung

promonova haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder Datenverluste, wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere bei Personenschäden oder nach zwingendem Produktehaftungsrecht, bleiben unberührt. promonova haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben, verspätete Freigaben oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände zurückzuführen sind.

13. Eigentumsvorbehalt

promonova ist berechtigt, für gelieferte und noch nicht vollständig bezahlte Waren einen Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Der Kunde verpflichtet sich, die für eine solche Eintragung erforderliche Mitwirkung zu leisten.

14. Änderungen dieser AGB

promonova kann diese AGB bei Bedarf an veränderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anpassen. Für einen bereits abgeschlossenen Auftrag gilt grundsätzlich diejenige Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Vertragsbestandteil war.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird, soweit zulässig, ausgeschlossen. Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist Arbon, Schweiz, ausschliesslicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten.

promonova GmbH
Feilenstrasse 1
CH-9320 Arbon

info@promonova.ch
+41 71 447 50 05